Verfasst von: itgruendungmuenchen | Mai 21, 2008

Interessantes zum Arbeitsleben

Es soll ja immer wieder junge Leute in der IT-Branche geben die glauben wass einem der Arbeitgeber sagt. Hier ein paar Infos dazu..:

Wichtig: Für keine dieser Aussagen besteht rechtssicherheit, es handelt sich nur um Zitate oder Interpreationen

Muss eine Schulung durch eine ZwangsVerlängerung des Arbeitsvertrags abgearbeitet werden?
“Eine vom Arbeitgeber in einem Formulararbeitsvertrag aufgestellte Klausel, nach welcher der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber getragene Ausbildungskosten bei
Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne jede Rücksicht auf den Beendigungsgrund zurückzahlen muss, ist unwirksam.
Sie benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen . “
http://www.palm-bonn.de/fortb.htm
Ausfühliches Urteil:
http://lexetius.com/2006,1965

Ist angeordnete Weiterbildung in der Freizeit zulässig?
Nein, die Überzeit muss vom Arbeitgeber abgegolten werden:
http://www.bildungsspiegel.de/aktuelles/weiterbildung-in-der-freizeit-ueberstunden-abrechnen.html?Itemid=262
Im übrigen hat der Arbeitgeber über den Arbeitnehmer während dessen Freizeit nicht zu verfügen.

Ist eine Schulung (am Wochenende) Arbeitszeit?
Ja, wenn diese vom Arbeitgeber angeordnet wurde
http://www.gutefrage.net/frage/interne-schulungen-am-wochenende-ist-das-arbeitszeit
und
http://www.diag-mav-freiburg.de/gemeinsam/a-z/fort-weiterbildung-050215.pdf

Wenn ich Sonntags arbeite, habe ich dann ein Recht auf Freizeitausgleich?
Wer Sonntagsarbeit leistet, muss von seinem Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen einen Ersatzruhetag erhalten.
http://www.advo-house.de/urteil_652.html

Ist Sonnt und Feiertagsarbeit eigentlich zulässig?
Ja und Nein. Der Arbeitgeber benötigt dazu eine Genehmigung, diese sollte man sich zeigen lassen. Hat er diese nicht DARF NICHT gearbeitet werden (zB wg Unfallgefahr)
http://www.vnr.de/vnr/werbungkommunikation/korrespondenz/praxistipp_10823.html

Wann und Wieviel muss ich eigentlich Pause machen?
ab 6 Std. müssen mind. 30 Minuten gemacht werden und zwar während der Arbeitszeit.
ab 9 Std. mind. 45 Min.
Es ist also auch unzulässig von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr zu arbeiten und dann zu gehen bei einem 8h Arbeitstag da eben eine Pause eingelegt werden muss. Die Korrekte Arbeitszeit ist von 10:00 bis 18:30 Uhr

Überstunden sind mit dem Bruttogehalt abgegolten?
In Paragraph 3 des Arbeitszeitgesetzes heißt es:
“Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.”
http://inhalt.monster.de/10252_de-de_p1.asp

Urlaubsanspruch bei Kündigung nach dem 1.Juli:
Ein Arbeitnehmer, der länger als das erste Kalenderhalbjahr angestellt war, hat Anspruch auf den vollen gesetzlichen Jahresurlaub. (anmerkung: nicht nur anteilsweise)
http://www.welt.de/welt_print/article1988866/Voller_Urlaubsanspruch_ab_1._Juli.html

Darf ich wenn ich krank geschrieben bin zur Arbeit gehen?
Nein.

 Dienstreise: Unterwegs in Sachen Arbeit
http://inhalt.monster.de/6835_de_p1.asp

Arbeitszeiten sind keine Chefsache
http://inhalt.monster.de/7955_de-de_p1.asp

Nicht jede Arbeitsanweisung ist zulässig
http://inhalt.monster.de/5858_de_p1.asp

Arbeitszeitregelungen
http://inhalt.monster.de/3401_de-DE_p1.asp

 


Antworten

  1. [...] und weitere Irrtümer zum Arbeitsrecht: http://aufgehts.wordpress.com/2008/05/21/interessantes-zum-arbeitsleben/ [...]


Einen Kommentar hinterlassen

Ihre Antwort:

Kategorien