Verfasst von: itgruendungmuenchen | Juli 9, 2008

Businessplan Teil 4

So, der Businessplan ist zur Prüfung durch eine fachkundige Stelle (beim bfz) abgegeben aber:

bfz: “Ja wo ist denn die Gewerbeanmeldung?”…
Ich: Hä?

Davon stand nirgends was… aber egal, ich bin ja schon angemeldet.
Dann geht die Gewerbeanmeldung halt per Email / Extrablatt noch dazu.

Aber apropo Gewerbe:
Was mir immer noch keiner beantworten konnte ist, was denn nun mit meinem schon bestehenden Gewerbe ist. Die Gründungsinfos sind immer für Neuanmeldungen und für diese Neuanmeldung will das Arbeitsamt auch noch eine temporäre Bestätigung vom Finanzamt. Brauch ich also auch was?

War ich also gleich mal im Finanzamt. Die kannten das erst mal gar nicht und meinten sowas muß das Arbeitsamt machen. Aha.
Also: Zettel dem Finanzbeamten vom Arbeitsamt vor die Nase legen. Darauf steht das das FA das machen und melden muss.
Da hat der Herr Finanzbeamte geguckt.. aber weitergekommen bin ich nicht.

Also dann anders gefragt: Ändert sich beim Finanzamt was wenn ich mein “Nebengewerbe” nun also “Hauptgewerbe” betreibe.
Fa: Nein, weil das Fa da gar nicht unterscheidet bei einem Einzelgewerbe. Ich muss nix tun. “Aber evtl unterscheidet das KVR / die Gemeinde”.

Also Gemeinde angerufen:
Blablabla… Unterschied? Was tun?
Gemeinde: “Nein, da unterscheiden wir nicht. Es gibt nur an- oder abgemeldet”

Beim Finanzamt in Dingolfing – bei dem ich früher alles hatte – wollt ich auch anrufen. Da war allerdings nur der AB da, der Rest der Belegschaft hatte Betriebsausflug.

Aha.
Also Fazit: Nix zu tun, oder?

Na, wir werden es in 2 Wochen aufm Arbeitsamt sehen.


Antworten

  1. [...] das Arbeitsamt aber nix ableiten. Also, nochmal zum Finanzamt. Aber Moment, da war ich ja schon: http://aufgehts.wordpress.com/2008/07/09/businessplan-teil-4/ und die wussten nicht was sie da noch ausfüllen sollten, ich hab ja schon alles. Der Herr damals [...]


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